FAMILIENRECHT

EHEVERTRAG UND SCHEIDUNGSVEREINBARUNG SINNVOLL UND NÜTZLICH

Als Fachanwältin für Familienrecht kenne ich die Fragen, die für die Gründung einer Lebensgemeinschaft, aber auch bei Streitigkeiten oder dem endgültigen Scheitern auftreten können. Damit im Falle einer Scheidung wichtige Punkte bereits geklärt sind, empfiehlt sich zur Sicherheit für beide Parteien bereits vor Eheschließung einen Ehevertrag zu fertigen. Eine umfassende, fachkundige Beratung biete ich Ihnen ebenfalls dann, wenn sich Ihre Fragen rund um eheliches Güterrecht drehen. Auch eine Scheidungsvereinbarung kann getroffen werden, ohne dass lange strittige Verhandlungen vor Gericht geführt werden müssen. So wird die psychische wie oft auch finanzielle Belastung durch eine Scheidung nicht unnötig verstärkt.

KINDER BRAUCHEN BESONDEREN SCHUTZ

Zusätzlich zur Vermögensauseinandersetzung heißt es bei Paaren mit Kindern die wichtigste Frage zu klären: Was wird aus den Kindern im Fall einer Trennung? Egal, ob Sie in einer nichtehelichen Gemeinschaft leben oder verheiratet sind, immer gilt es, sowohl den Kindesunterhalt als auch gegebenenfalls den Unterhalt für den erziehenden Partner zu berechnen und Vereinbarungen zu Unterhalt, Umgangs- und Sorgerecht  zu treffen. Ganz besonders wichtig ist hier, genau zu besprechen, wie viele Pflichten gegenüber dem ehemaligen Partner bestehen. Gemeinsam klären wir, ob überhaupt und falls ja, in welcher Höhe ein Unterhaltstitel beim Jugendamt erwirkt werden soll. Dies sind nur einige wenige Punkte im komplexen Familienrecht. Gerne vereinbare ich mit Ihnen einen Beratungstermin.

Google Maps inaktiv

Aufgrund Ihrer Cookie-Einstellungen kann dieses Modul nicht geladen werden.
Wenn Sie dieses Modul sehen möchten, passen Sie bitte Ihre Cookie-Einstellungen entsprechend an.

Anwaltskanzlei
Christiane Louis

  Kurfürstenstraße 3, 76137 Karlsruhe
 0721 / 831 89 95
 info@kanzlei-louis.de

Route anzeigen